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AGBs

Allgemein Geschäftsbedingungen IT-TOM.DE, Thomas Richter

§ 1. Geltungsbereich

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen dem IT-Dienstleister als Einzelunternehmer (nachfolgend „Dienstleister“) und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“).

1.2

Das Leistungsangebot des Dienstleisters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung der Leistungen ausdrücklich ausgeschlossen.

1.3

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn der Dienstleister ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen vorbehaltlos ausführt. Dies gilt auch dann, wenn der Dienstleister in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen erbringt.

1.4

Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Dienstleister und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie mindestens in Textform (§ 126b BGB) geschlossen wurden.

1.5

Abweichungen von diesen AGB oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform (§ 126b BGB) durch den Dienstleister. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

§ 2. Vertragsgegenstand

2.1

Der Dienstleister erbringt IT-Dienstleistungen ausschließlich auf Grundlage eines individuellen Angebots oder einer individuellen Vereinbarung mit dem Kunden. Art, Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich abschließend aus dem jeweiligen Angebot bzw. der jeweiligen Vereinbarung.

2.2

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Dienstleister bei Beratungs-, Unterstützungs-, Schulungs-, Wartungs-, Support- und Notdienstleistungen keinen bestimmten Erfolg, sondern die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen als Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB.

2.3

Leistungen, die auf die Herstellung eines konkret bestimmbaren Arbeitsergebnisses gerichtet sind (z. B. Installation, Konfiguration, Migration, Inbetriebnahme oder projektbezogene Umsetzung), stellen Werkleistungen im Sinne der §§ 631 ff. BGB dar, sofern dies im Angebot oder Vertrag ausdrücklich festgelegt ist.

2.4

Der Verkauf von Hardware, Software oder sonstigen IT-Produkten erfolgt nur, sofern dies ausdrücklich vereinbart ist. Sofern der Dienstleister Produkte lediglich vermittelt, wird kein Kaufvertrag zwischen dem Dienstleister und dem Kunden geschlossen. In diesem Fall kommt der Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter zustande. Der Dienstleister übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für vermittelte Produkte oder Leistungen Dritter.

2.5

Leistungen im Zusammenhang mit Überwachungs-, Sicherheits- oder Netzwerksystemen erfolgen ausschließlich auf technische Ebene. Eine rechtliche Bewertung, insbesondere in Bezug auf Datenschutz-, Arbeits-, Sicherheits- oder sonstige gesetzliche Anforderungen, ist nicht Vertragsgegenstand, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2.6

Leistungen im Bereich der Entsorgung von Altgeräten beschränken sich auf die organisatorische Unterstützung oder Weitergabe an zertifizierte Entsorgungsunternehmen, sofern vereinbart. Eine eigenständige Verantwortung nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übernimmt der Dienstleister nur bei ausdrücklicher vertraglicher Regelung.

2.7

Notdienst- oder Bereitschaftsleistungen sind nicht Bestandteil der regulären Leistungen und werden nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung erbracht. Reaktionszeiten, Verfügbarkeiten und Vergütung ergeben sich ausschließlich aus der jeweiligen Notdienstvereinbarung.

2.8

Nicht Vertragsgegenstand sind insbesondere Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, rechtliche oder steuerliche Beratung, permanente Überwachung ohne gesonderte Vereinbarung sowie Leistungen außerhalb der üblichen IT-Dienstleistung, sofern diese nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil geworden sind.

§ 3. Vertragsschluss

3.1

Anfragen des Kunden stellen kein verbindliches Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde ein Angebot des Dienstleisters annimmt.

3.2

Die Annahme des Angebots durch den Kunden kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen, insbesondere durch Bestätigung in Textform (§ 126b BGB), durch Zahlung der vereinbarten Vergütung oder durch die Inanspruchnahme der angebotenen Leistung.

3.3

Der Beginn der Leistungserbringung durch den Dienstleister gilt als Annahme des Angebots durch den Kunden, sofern dieser der Leistungserbringung nicht unverzüglich widerspricht.

3.4

Der Dienstleister ist berechtigt, Angebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht.

§ 4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1

Die Vergütung für die vom Dienstleister erbrachten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2

Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Rechnungen sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Abweichende Vereinbarung sind schriftlich festzuhalten.

4.3

Der Dienstleister ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen zu verlangen, sofern dies im Angebot oder Vertrag vorgesehen ist. Die Aufnahme oder Fortführung der Leistung kann bis zum Zahlungseingang zurückgestellt werden.

4.4

Zusätzliche Aufwendungen, insbesondere Fahrtkosten, Spesen, Versandkosten, Material- oder Ersatzteilkosten, werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

4.5

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Dienstleister ist berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 Abs. 2 BGB sowie eine pauschale Verzugskostenentschädigung gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

4.6

Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.


4.7

Sofern der Kunde Hardware (insbesondere Hosts wie Desktop-PCs, Notebooks, Server oder vergleichbare Systeme) in Verbindung mit zusätzlichen Dienstleistungen (z. B. Installation, Konfiguration, Datenmigration oder Inbetriebnahme) beauftragt, erfolgt die Abrechnung getrennt nach Hardware und Dienstleistung.

4.8

Nach Angebotsannahme durch den Kunden wird dem Kunden eine Auftragsbestätigung übermittelt. Auf dieser Grundlage erfolgt die Rechnungsstellung der beauftragten Hardware, unabhängig davon, ob die Hardware zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung bereits geliefert oder noch zu beschaffen ist.

4.9

Die Erbringung der beauftragten Dienstleistungen erfolgt nach Rechnungsstellung der Hardware. Die Rechnungsstellung für die Dienstleistungen erfolgt nach Leistungserbringung oder Abholung.

4.10

Eine Vorauszahlung für Dienstleistungen wird nicht verlangt, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde.

§ 5. Liefer- und Leistungszeit

5.1

Angaben zu Liefer- und Leistungszeiten sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindliche Zeitangaben und stellen keine garantierten Termine dar.

5.2

Lieferfristen für Hardware beginnen frühestens mit

a) dem Zugang der Auftragsbestätigung,

b) dem Zahlungseingang der für die Hardware gestellten Rechnung sowie

c) der Verfügbarkeit der Hardware beim Hersteller oder Lieferanten.

Alle drei Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein.

5.3

Leistungsfristen für Dienstleistungen beginnen frühestens mit

a) dem Zugang der Auftragsbestätigung,

b) der vollständigen Bereitstellung aller zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Mitwirkungshandlungen durch den Kunden

sowie

c) dem Zahlungseingang der für die Hardware gestellten Rechnung.

5.4

Liefer- und Leistungszeiten verlängern sich angemessen bei Ereignissen, die der Dienstleister nicht zu vertreten hat, insbesondere bei höherer Gewalt, Lieferverzögerungen von Herstellern oder Vorlieferanten, Streik, Aussperrung, behördlichen Maßnahmen, Ausfall von Transportwegen oder sonstigen unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen.

5.5

Gerät der Dienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen in Verzug, ist der Kunde berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, soweit es sich um eine Liefer- oder Werkleistung handelt.

Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB.

5.6

Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, sofern sie dem Kunden zumutbar sind.

§ 6. Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1

Der Kunde ist verpflichtet, alle zur ordnungsgemäßen Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich zu erbringen. Hierzu zählen insbesondere die Bereitstellung von Informationen, Unterlagen, Zugängen, Ansprechpartnern sowie die Schaffung der notwendigen technischen und organisatorischen Voraussetzungen.

6.2

Der Kunde stellt sicher, dass dem Dienstleister die für die Leistungserbringung erforderlichen Zugriffsrechte, Passwörter, Systemdokumentationen und sonstigen relevanten Informationen in geeigneter Form zur Verfügung stehen und während der Leistungserbringung aufrechterhalten werden.

6.3

Der Kunde ist für die ordnungsgemäße und vollständige Sicherung seiner Daten verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für Datenverluste, die auf fehlende, unzureichende oder nicht aktuelle Datensicherungen des Kunden zurückzuführen sind.

6.4

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach und kann der Dienstleister die Leistung aus diesem Grund nicht oder nur mit Mehraufwand erbringen, verlängern sich vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen entsprechend. Der hierdurch entstehende Mehraufwand ist vom Kunden zu vergüten.

6.5

Befindet sich der Kunde mit einer erforderlichen Mitwirkungshandlung im Verzug, ist der Dienstleister berechtigt, die Leistungserbringung bis zur Nachholung der Mitwirkung auszusetzen. Gesetzliche Ansprüche des Dienstleisters, insbesondere auf Vergütung oder Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens, bleiben unberührt.

6.6

Der Kunde trägt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der vom Dienstleister verarbeiteten Daten und Inhalte. Eine Prüfung auf rechtliche Zulässigkeit, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz-, Urheber- oder sonstige Schutzrechte, ist nicht Vertragsgegenstand, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 7. Gewährleistung und Mängelrechte

7.1

Für Dienstleistungen schuldet der Dienstleister die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistung. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet, sofern dieser nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Mängelrechte im Sinne der §§ 634 ff. BGB bestehen für Dienstleistungen nicht.

7.2

Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte gemäß §§ 634 ff. BGB mit der Maßgabe, dass der Dienstleister zunächst zur Nacherfüllung berechtigt ist. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Rechte zu.

7.3

Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach Abnahme bzw. Leistungserbringung, in Textform (§ 126b BGB) anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Mängelanzeige, sind Mängelrechte ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

7.4

Für Kaufverträge über Hardware gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist, bleibt die Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB unberührt.

7.5

Sofern der Dienstleister Hardware oder Software lediglich vermittelt, bestehen Gewährleistungs- und Mängelansprüche ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Hersteller oder Lieferanten. Der Dienstleister übernimmt in diesen Fällen keine Gewährleistung.

7.6

Mängelrechte sind ausgeschlossen, soweit diese auf

a) unsachgemäße Nutzung,

b) fehlende oder unzureichende Mitwirkung des Kunden,

c) vom Kunden oder Dritten vorgenommene Änderungen,

d) fehlerhafte oder unterlassene Datensicherung durch den Kunden

zurückzuführen sind.

7.7

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus Werk- und Kaufverträgen beträgt 12 Monate ab Abnahme bzw. Lieferung, soweit gesetzlich zulässig. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit

$ 8. Haftung

8.1

Der Dienstleister haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.2

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

8.3

In den Fällen der Haftung nach Absatz 8.2 ist die Haftung des Dienstleisters der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung ist dabei maximal auf die Höhe der für den jeweiligen Auftrag vereinbarten Vergütung begrenzt.

8.4

Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechungen sowie für Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung für Datenverlust ist ferner auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.

8.5

Der Dienstleister haftet für das Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen.

8.6

Soweit die Haftung des Dienstleisters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

§ 9. Vertragslaufzeit und Kündigung

9.1

Verträge über einmalige Leistungen oder Projekte enden mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

9.2

Verträge über laufende oder regelmäßig wiederkehrende Leistungen werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht ausdrücklich eine feste Laufzeit vereinbart wurde. Sie können von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Kalendertagen zum Monatsende gekündigt werden.

9.3

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei ihre vertraglichen Pflichten trotz Abmahnung nachhaltig verletzt oder eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist.

9.4

Kündigt der Kunde einen Werkvertrag vor vollständiger Leistungserbringung, bleibt der Vergütungsanspruch des Dienstleisters gemäß § 648 BGB bestehen. Der Dienstleister muss sich jedoch das anrechnen lassen, was er infolge der Kündigung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt.

9.5

Im Falle der Kündigung eines Dienstleistungsvertrags werden bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen anteilig abgerechnet und vergütet.

9.6

Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB).

§ 10. Datenschutz und Vertraulichkeit

10.1

Die Parteien verpflichten sich, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), einzuhalten.

10.2

Der Kunde bleibt, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Der Dienstleister verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Kunden, sofern eine Verarbeitung im Rahmen der Leistungserbringung erforderlich ist.

10.3

Sofern der Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist vor Beginn der Datenverarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO (AVV) abzuschließen. Die AGB ersetzen eine solche Vereinbarung nicht.

10.4

Der Kunde sichert zu, dass er zur Übermittlung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten berechtigt ist und stellt den Dienstleister von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer datenschutzwidrigen Verarbeitung resultieren, soweit diese auf einer Pflichtverletzung des Kunden beruhen.

10.5

Der Dienstleister verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden, streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, sofern dies nicht zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

10.6

Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt zeitlich unbegrenzt, auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

10.7

Von der Vertraulichkeitsverpflichtung ausgenommen sind Informationen, die

a) allgemein bekannt oder ohne Vertragsverletzung bekannt geworden sind,

b) dem Dienstleister bereits vor Offenlegung rechtmäßig bekannt waren oder

c) aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen

§ 11 Ablauf der Datenmigration und Haftungsabgrenzung

11.1 Vertragsnatur und Leistungscharakter

Sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit der Datenmigration, Systemübernahme und Systemeinrichtung werden ausdrücklich als Dienstleistungen erbracht. Ein bestimmter technischer oder wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere eine vollständige, identische oder dauerhafte Funktionsfähigkeit von Daten, Software oder Systemen, ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

11.2 Annahme des Altgeräts und Sicherheitsprüfung

Voraussetzung jeder Datenmigration ist die Annahme des Altgeräts sowie eine verpflichtende Sicherheitsprüfung (Prescan) auf Malware, Spyware, Schadsoftware und sonstige sicherheitsrelevante Auffälligkeiten. Bei Verdacht oder Nachweis erfolgt ein vertiefter Sicherheits-Scan. Ohne erfolgreichen Abschluss dieser Prüfungen erfolgt weder eine Einbindung in das interne Produktivnetzwerk noch eine Weiterverarbeitung.

11.3 Entfernung von Schadsoftware und sicherheitskritischen Programmen

Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet, erkannte Schadsoftware sowie sicherheitskritische, instabile oder nicht mehr unterstützte Programme zu entfernen, zu isolieren oder unbrauchbar zu machen. Dies gilt auch dann, wenn diese Software vom Auftraggeber genutzt wurde oder aus dessen Sicht erforderlich erscheint. Ein Anspruch auf Wiederherstellung oder Weiterbetrieb besteht nicht.

11.4 Bewertung veralteter oder nicht unterstützter Software

Software ohne aktiven Herstellersupport oder mit bekannten Sicherheitslücken gilt als sicherheitsrelevant. Ein Weiterbetrieb erfolgt ausschließlich auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und nur nach schriftlicher Bestätigung, dass ihm die fehlende Herstellerunterstützung sowie das daraus resultierende Sicherheitsrisiko bekannt sind und von ihm allein getragen werden. Der Auftragnehmer übernimmt hierfür keinerlei Verantwortung.

11.5 Backup-Erstellung und Datenbasis

Im Rahmen der Migration werden – abhängig vom technischen Zustand der Systeme – Sicherungen erstellt. Umfang und Tiefe der Backups richten sich nach Lesbarkeit der Datenträger, Systemstabilität, Leistungsfähigkeit der Hardware sowie der gewählten Migrationsmethode. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für unvollständige, beschädigte oder technisch nicht mehr rekonstruierbare Datenbestände.

11.6 Art der Datenextraktion bei technisch eingeschränkten Systemen

Ist der Alt-Rechner aufgrund seines Alters, technischer Defekte oder erheblicher Leistungseinschränkungen nur eingeschränkt oder nicht mehr praktikabel lauffähig, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Datenextraktion und insbesondere die Backup-Erstellung durch Ausbau der verbauten Datenträger (z. B. HDD, SSD, NVMe) und deren separate Verarbeitung vorzunehmen. Ein Anspruch auf Durchführung der Datenextraktion im laufenden Betrieb des Alt-Rechners besteht nicht.

11.7 Zustand des Alt-Rechners nach Datenextraktion

Dem Auftraggeber ist bekannt und er erkennt ausdrücklich an, dass der Alt-Rechner nach der Datenextraktion, insbesondere bei Ausbau von Datenträgern oder sicherheits- bzw. datenrelevanten Eingriffen, nicht mehr lauffähig, nicht mehr startfähig oder nur eingeschränkt funktionsfähig sein kann. Die Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit des Alt-Rechners ist nicht Bestandteil der geschuldeten Leistung, sofern sie nicht ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.

11.8 Durchführung der Datenmigration

Die Migration erfolgt je nach technischer Eignung dateibasiert, profilbezogen oder systemnah. Aufgrund technischer, sicherheitsrelevanter oder herstellerseitiger Einschränkungen kann eine vollständige oder identische Übernahme ausgeschlossen sein. Abweichungen in Funktion, Struktur oder Verhalten des Zielsystems stellen keinen Mangel dar.

11.9 Aktualisierung, Prüfung und Inbetriebnahme

Nach Abschluss der Migration können Updates für Betriebssystem, Treiber und Software installiert sowie Funktions-, Kompatibilitäts- und Plausibilitätsprüfungen durchgeführt werden. Diese Maßnahmen dienen der Herstellung eines grundsätzlich nutzbaren Systemzustands und begründen weder eine Garantie noch eine Zusicherung bestimmter Leistungs- oder Stabilitätsmerkmale.

11.10 Zusatzleistungen

Leistungen wie forensisch sichere Datenträgerlöschung, Entsorgung von Altgeräten, Auslieferung des Neusystems oder Integration vor Ort oder per Fernwartung sind nicht Bestandteil der Datenmigration und werden ausschließlich bei gesonderter Beauftragung erbracht.

11.11 Mitwirkungspflichten und Risikoverlagerung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen wahrheitsgemäß bereitzustellen und auf bestehende Besonderheiten hinzuweisen. Risiken, die aus veralteter Hardware, nicht lizenzierter oder nicht unterstützter Software, Vorschäden oder unvollständigen Angaben resultieren, trägt der Auftraggeber.

11.12 Haftungsbegrenzung

Eine Haftung für Datenverlust, Funktionsabweichungen, Sicherheitslücken oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit diese auf technische Einschränkungen, Sicherheitsmaßnahmen, veraltete Systeme, Herstellerentscheidungen oder unvermeidbare Eingriffe im Rahmen der Dienstleistung zurückzuführen sind, soweit gesetzlich zulässig.

11.13 Abgrenzung zur Datenrettung

Soweit im Rahmen der Datenmigration Maßnahmen erforderlich werden, die über eine reguläre System- oder Datenübertragung hinausgehen und insbesondere die Datenextraktion von technisch defekten, instabilen oder erheblich leistungsgeminderten Datenträgern betreffen, gelten ergänzend und vorrangig die Regelungen des § 12 Datenrettung, Datenextraktion und Arbeiten an defekter Hardware.

§ 12 Datenrettung, Datenextraktion und Arbeiten an defekter Hardware

12.1 Abgrenzung zur regulären Datenmigration

Leistungen im Bereich Datenrettung, Datenextraktion oder Arbeiten an technisch defekter, instabiler oder erheblich veralteter Hardware stellen eine Sonderleistung dar und sind nicht Bestandteil der Datenmigration gemäß § 11, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

12.2 Technischer Zustand der Hardware

Der Auftraggeber erkennt an, dass bei Altgeräten mit Defekten, Alterserscheinungen, Leistungseinbußen oder instabilem Systemzustand jederzeit ein vollständiger Ausfall der Hardware eintreten kann. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit der Hardware vor, während oder nach der Leistungserbringung.

12.3 Art der Datenextraktion

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Datenextraktion nach eigenem fachlichen Ermessen vorzunehmen. Dies umfasst insbesondere den physischen Ausbau von Datenträgern sowie deren separate Verarbeitung in Fremdsystemen. Ein Anspruch auf Datenextraktion im laufenden Betrieb des Altgeräts besteht nicht.

12.4 Zustand des Geräts nach der Datenextraktion

Dem Auftraggeber ist bekannt und er akzeptiert ausdrücklich, dass das betroffene Gerät nach der Datenextraktion dauerhaft nicht mehr funktionsfähig, nicht mehr startfähig oder wirtschaftlich irreparabel sein kann. Eine Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit ist nicht geschuldet.

12.5 Erfolgsrisiko und Ergebnisoffenheit

Datenrettung und Datenextraktion erfolgen ergebnisoffen. Weder eine vollständige noch eine teilweise Wiederherstellung bestimmter Daten wird geschuldet. Auch ein vollständiger Datenverlust stellt keinen Mangel dar, sofern dieser auf den technischen Zustand der Hardware oder unvermeidbare Eingriffe zurückzuführen ist.

12.6 Haftungsausschluss

Eine Haftung für Datenverlust, Nutzungsausfall, Folgeschäden oder wirtschaftliche Schäden im Zusammenhang mit Datenrettungs- oder Extraktionsmaßnahmen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

12.7 Verhältnis zu anderen Leistungen

Die Regelungen dieses Paragraphen ergänzen § 11 Ablauf der Datenmigration und Haftungsabgrenzung und gehen diesen im Falle von Widersprüchen vorrangig vor, soweit es sich um Maßnahmen der Datenrettung, Datenextraktion oder Arbeiten an defekter Hardware handelt.

§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher

Ist der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB), steht ihm bei Fernabsatzverträgen und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen folgendes Widerrufsrecht zu: Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses (bei Dienstleistungen) bzw. ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter die Waren in Besitz genommen haben.

Widerrufserklärung

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie den Dienstleister IT-TOM.DE, Thomas Richter, Kirchenstraße 3, 97222 Rimpar, E-Mail: support@it-tom.de mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss informieren.

Folgen des Widerrufs

Im Falle eines Widerrufs erstattet der Dienstleister alle Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang des Widerrufs.

Wertersatz bei Dienstleistungen

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnt, so haben Sie einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf erbrachten Leistungen entspricht.

Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Leistungserbringung, wenn Sie zuvor ausdrücklich zugestimmt haben und bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht verlieren.

13.1 Anwendungsbereich

Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, steht ihm bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu. Unternehmern steht kein Widerrufsrecht zu.

13.2 Widerrufsrecht

Der Verbraucher hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage

a) bei Dienstleistungsverträgen ab dem Tag des Vertragsabschlusses,

b) bei Kaufverträgen über Waren ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter

Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat,

c) bei mehreren Waren, die der Verbraucher im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat

und die getrennt geliefert werden, ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter

Dritter die letzte Ware in Besitz genommen hat.

13.3 Ausübung des Widerrufs

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher den Dienstleister

IT-TOM.DE, Thomas Richter, Kirchenstraße 3, 97222 Rimpar,

E-Mail: support@it-tom.de,

Telefon: 09365 8814690

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

13.4 Folgen des Widerrufs

Wenn der Verbraucher diesen Vertrag widerruft, hat der Dienstleister alle Zahlungen, die er vom Verbraucher erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme zusätzlicher Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die vom Dienstleister angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim Dienstleister eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwendet der Dienstleister dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Bei Kaufverträgen kann der Dienstleister die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

13.5 Rücksendung von Waren

Der Verbraucher hat die Waren unverzüglich ab dem Tag, an dem er den Dienstleister über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet hat, an den Dienstleister zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Verbraucher die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen

absendet.

Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

13.6 Wertersatz für Waren

Der Verbraucher muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

13.7 Wertersatz bei Dienstleistungen

Hat der Verbraucher verlangt, dass der Dienstleister mit der Ausführung der Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der Verbraucher dem Dienstleister einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher den Dienstleister von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

13.8 Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn der Dienstleister die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Dienstleister verliert.

13.9 Muster-Widerrufsformular:

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte das gesondert ausgehangene, oder auf Wunsch per Mail zugesandte Formular aus und senden Sie es zurück an:

IT-TOM.DE, Thomas Richter

Kirchenstraße 3

97222 Rimpar

E-Mail: support@it-tom.de

Per

Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der

folgenden Ware(n) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung(en):

Bestellt am () / erhalten am ():

Name des/der Verbraucher(s):

Anschrift des/der Verbraucher(s):

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):

Datum:

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 14 Schlussbestimmungen

14.1 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

14.2 Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Dienstleisters. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

14.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt diejenige gesetzliche Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

14.4 Formklausel

Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB), soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

14.5 Vertragssprache

Vertragssprache ist Deutsch.